Ausbildung
Ganz besonders stolz ist der Verband auf den eigenen Ausbildungsberuf: Seit 1954 gibt es in Deutschland die Ausbildung zum Musikfachhändler (ehem. Musikalienhändler) - neben dem Apotheker, dem Drogisten und dem Buchhändler die einzige Spezialisierung im Einzelhandel. Initiiert wurde die eigenen Ausbildungsverordnung damals vom Verband, der bis heute als Fachlicher Partner der IHK und dem Berufsbildungsinstitut zur Seite steht.
Die Ausbildung zum Musikfachhändler ist nach wie vor das wichtigste Instrument zur Nachwuchsbildung des Musikfachhandels. Um die ausbildungsbegleitenden Lehrgänge den geänderten Strukturen des Marktes anzupassen, hat eine Gruppe aus Fachhändlern und Dozenten in den letzten zwei Jahren eine Neuausrichtung erarbeitet. Zusätzlich zu der regulären Ausbildung gibt es künftig auch die Möglichkeit, Personal in Seminaren zu bestimmten Fachthemen zu qualifizieren – ein weiterer Schritt zur Qualitätssicherung im Fachhandel.
Ausbildungsberuf "Musikfachhändler/in"
Der nach dem Berufsbildungsgesetz einzige anerkannte Ausbildungsberuf für den Musikhandel, der „Musikalienhändler“, wurde neu geordnet und hat die Berufsbezeichnung Musikfachhändler/in erhalten. Der Musikalienhändler von 1954 war stark veraltet und entsprach schon lange nicht mehr den Qualifikationsanforderungen des Musikfachhandels. In dem neuen Ausbildungsberuf Musikfachhändler/-in wurden enorme inhaltliche Veränderungen vorgenommen. Musikspezifische, warenkundliche Kompetenzen in den Bereichen Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger werden vertieft vermittelt. Kundenorientierung und Kundenservice wurden als Inhalte in diesem kommunikativen Ausbildungsberuf explizit aufgenommen. Inhalte aus den Bereichen Marketing und Vertrieb wurden erweitert und auf einen aktuellen, modernen Stand gebracht.
Mit der Neuordnung verbessert sich auch die schulische Ausbildung, da es jetzt einen eigenen Rahmenlehrplan für den Musikfachhändler gibt. Das erste und dritte Ausbildungsjahr enthält gleiche Kompetenzen wie die Einzelhandelsberufe. Somit ist eine gemeinsame Beschulung der beiden Ausbildungsberufe im ersten und dritten Ausbildungsjahr möglich.
Im zweiten Lehrjahr weist der Rahmenlehrplan jedoch differenzierte musikspezifische Inhalte auf, so dass in diesem Ausbildungsjahr Blockunterricht in einer Fachklasse erfolgt. Für diesen Unterricht konnte die staatliche Berufsschule Mittenwald – das „musikalische Kompetenzzentrum“ in Deutschland – gewonnen werden.
Die Ausbildungszeit für diesen Ausbildungsberuf beträgt drei Jahre.
Berufliche Qualifikationen:
Musikfachhändler
verkaufen insbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger
informieren und beraten Kunden- vorwiegend Musiker und Musikinteressierte- über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien, Tonträger
nutzen bei ihrer Tätigkeit Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern
berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte
wenden fachbezogen Bibliographien und Nachschlagewerke an
wirken bei der Sortimentsgestaltung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung mi
wirken bei der Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit, platzieren und präsentieren Waren
wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen, wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit
führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab
kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie
wirken bei der Personaleinsatzplanung mit
arbeiten team-, kunden-, service- und prozessorientiert
Die Arbeitsgebiete sind:
Musikfachgeschäfte, Musik-Versandhandel und Online-Shops
Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger
Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten
Betriebe der Veranstaltungsbranche
Musikverlage
Musikindustrie und Instrumentenbau
Neu ist die „Gestreckte Abschlussprüfung“. Dabei wird ein Teil der Prüfungen bereits am Ende des zweiten Lehrjahres abgelegt. Im dritten Lehrjahr kann sich der Auszubildende dann ganz auf das Wahlfach (Instrumente, Musikalien oder Tonträger) konzentrieren, bevor er dann am Ende der Ausbildung den Rest der Abschlussprüfungen ablegt. Eine Zwischenprüfung wird es dann in diesem Beruf nicht mehr geben.
Die neue Verordnung trat am 1. August 2009 in Kraft.
Alles über die Ausbildung, die Lehrgänge und Module sowie Prüfungstermine finden Sie auf der Homepage www.musikfachhaendler-ausbildung.de!